V E R O R D N U N G

17. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 16. März 2023 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr

Auf Grund § 41 Abs. 1 Bundesgesetz vom 3. Juli 1975 mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975) BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016 wird verordnet:

§ 1
Anwendungsbereich

In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Weiz sowie in der Nähe dieser Wälder (Gefährdungsbereich) ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald verboten.

§ 2
Sanktionen

Übertretungen dieser Anordnung werden nach den Bestimmungen des 174 Abs. 1 lit. a Ziffer 17 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016 bestraft.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 17. März 2023 in Kraft.

Bezirkshauptmann Schwarzbeck

Download Verordnung (PDF, 136 KB)

buergermeisterBürgermeister Robert Schmierdorfer

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Unsere Gemeinde im Überblick

Fläche:
14,16 km²

Seehöhe:
366 m

Einwohner:
2.250
(Jänner 2021)

Bezirk:
Weiz

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