Im April können 7 Volksbegehren unterschrieben werden!
Eintragungszeitraum
17. bis 24. April 2023
Folgende Volksbegehren können unterschrieben werden:
- ECHTE Demokratie – Volksbegehren
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- NEHAMMER MUSS WEG
An folgenden Zeiten können Eintragungen im Gemeindeamt vorgenommen werden:
Montag, 17. April 2023, von 08:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag, 18. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 19. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 20. April 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr
Freitag, 21. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 22. April 2023, GESCHLOSSEN
Sonntag, 23. April 2023, GESCHLOSSEN
Montag, 24. April 2023, von 08:00 bis 18:00 Uhr
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österr. Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch Online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren)
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20.00 Uhr, durchführen.
Verlautbarungen über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren im April 2023 (Download PDF, 7,5 MB)
Die Texte mit den Begründungen zu den einzelnen Volksbgehren finden Sie unter: Link auf die Website des BMI