Am 24. November findet die Wahl des Landtages Steiermark (Landtagswahl 2024) statt.
Hier finden Sie alle Informationen zur Wahl und zur Beantragung einer Wahlkarte.

Wichtiger Hinweis:

Bei einer mündlichen (persönlichen) Beantragung einer Wahlkarte im Gemeineamt (zu den Öffnungszeiten), können Sie direkt nach dem Ausstellen der Wahlkarte im Gemeindeamt wählen.
Bitte bringen Sie die Wählerinformation und einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Gerne können Sie sich bei uns im Gemeindeamt telefonisch (03112/3110) über diesen neuen Service und den Zeitpunkt ab wann gewählt werden kann informieren. Diese neue Möglichkeit der frühzeitigen Stimmabgabe ist einfach, unbürokratisch und trägt zum Umweltschutz bei.

Informationen über die Ausstellung von Wahlkarten

Wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland können eine Wahlkarte beantragen.
Mit der Wahlkarte kann die Stimme sowohl vor einer Wahlbehörde (innerhalb der Steiermark) als auch mittels Briefwahl (sowohl vom Inland als auch vom Ausland aus) abgegeben werden. Das Wahlkartenkuvert ist in beiden Fällen das gleiche.

Eine Wahlkarte darf nur über Antrag der wahlberechtigten Person selbst ausgestellt werden (keine Stellvertretung - auch nicht zur den Erwachsenenvertreter - möglich). Der Antrag muss eine Begründung enthalten.

Wo und wie kann die Wahlkarte beantragt werden?

Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, mündlich (persönlich) oder schriftlich (im Postweg, per E-Mail oder online) ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen.

Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis Mittwoch, 20.11.2024 beantragen. Wenn die Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist - auch bis Freitag, 22.11.2024, 12 Uhr.
Mündliche (persönliche) Anträge sind bis Freitag, 22.11.2024, 12 Uhr möglich.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Bei der mündlichen Antragstellung ist die Identität, sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht amtsbekannt ist, durch ein Dokument glaubhaft machen.

Beim schriftlich gestellten Antrag ist die Identität jedenfalls glaubhaft zu machen. Die Identität kann, sofern der Antrag im Fall einer elektronischen Einbringung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, insbesondere durch Angabe der Passnummer, der Nummer des Personalausweises, der Nummer des Führerscheins, durch Vorlage der Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde oder allenfalls durch Angabe der auf der Wahlinformation angebrachten Zahlenkombination glaubhaft gemacht werden.

Online können Sie Ihre Wahlkarte ganz einfach über die Wahlkartenantragsplattform: meinewahlkarte.at beantragen. 

Wann wird die Wahlkarte von der Gemeinde ausgestellt?

Die Ausstellung von Wahlkarten kann erfolgen, sobald die amtlichen Stimmzettel und alle sonstigen beizulegenden Dokumente zur Verfügung stehen. Die Wahlkarte ist, wie in § 35a LTWO geregelt, an die Antragstellerin oder den Antragsteller auszufolgen oder zu übermitteln.

Wie kann mit der Wahlkarte gewählt werden?

  1. Sofortige Stimmabgabe im zuständigen Gemeindeamt, bei mündlicher (persönlicher) Beantragung der Wahlkarte und sofortiger Ausfolgung derselben
  2. Mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde) vom In- oder Ausland aus
  3. Vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
  4. Beim Besuch durch eine besondere "fliegende" Wahlbehörde (nach einem entsprechenden Antrag)

1. Sofortige Stimmabgabe bei mündlicher (persönlicher) Beantragung der Wahlkarte:

  • Die wahlberechtigte Person begibt sich mit den ausgehändigten Wahlkartenunterlagen in die vorort bereitgestellte Wahlzelle oder in den für die Stimmabgabe abgetrennten Raum oder Bereich
  • die wahlberechtigte Peron füllt unbeobachtet den amtlichen Stimmzettel aus und legt ihn in das vorgesehene blaue Wahlkuvert
  • anschließend ist das blaue Wahlkuvert in die Wahlkarte zu geben und die Wahlkarte zu verschließen
  • danach ist auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel von der wählenden Person persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde
  • abschließend ist die Wahlkarte im Gemeindeamt zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde abzugeben

2. Stimmabgabe mittels Briefwahl:

Die Stimmabgabe mittels Briefwahl kann sofort ab Erhalt der Wahlkarte sowohl vom Inland als auch vom Ausland aus erfolgen:

  • Die wahlberechtigte  Person füllt den amtlichen Stimmzettel aus
  • legt den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das dafür vorgesehene blaue Wahlkuvert
  • anschließend ist das blaue Wahlkuvert in die Wahlkarte zu geben und die Wahlkarte zu verschließen
  • danach ist auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel von der wählenden Person persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde

Die Wahlkarte ist so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln, dass sie spätestens am Wahltag, bis 16:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangt. Verspätet einlangende Wahlkarten können in die Ergebnisermittlung nicht einbezogen werden.

Sie können Ihre Wahlkarte z.B. unfrankiert in einen Briefkasten werfen oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde abgeben.

Die Kosten für eine Übermittlung der Wahlkarte an die Bezirkswahlbehörde im Postweg trägt das Land, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.

3. Stimmabgabe vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark am Wahltag:

  • Bewahren Sie die Wahlkartenunterlagen bis zum Wahltag sorgfältig auf. Übergeben Sie bei einer Stimmabgabe im Wahllokal die unausgefüllte Wahlkarte samt Inhalt der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter.
  • Legen Sie bitte der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Führerschein, Reisepass, Personalausweis, udgl.) oder eine sonstige amtliche Urkunde vor, aus der Ihre Identität einwandfrei ersichtlich ist.

4. Stimmabgabe vor einer besonderen "fliegenden" Wahlbehörde am Wahltag:

Personen, denen der Besuch eines Wahllokales infolge einer Einschränkung ihrer Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, können auch den Besuch einer besonderen "fliegenden" Wahlbehörde in Anspruch nehmen. Wird dieser Besuch gewünscht, müssen auf dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte die genauen Räumlichkeiten, wo der Besuch erwartet wird, angegeben werden. Das Ersuchen um den Besuch durch eine besondere "fliegende" Wahlbehörde kann auch noch nach Beantragung einer Wahlkarte, bis spätestens Freitag, 22.11.2024, 12 Uhr, erfolgen.

 

Kundmachung Landtagswahl 2024 (Download PDF, 50 KB)

Kundmachung Wahllokale und Wahlzeit (PDF, KB)

Weitere Informationen zur Landtagswahl 2024 finden Sie hier: Link auf die Website des Landes Steiermark

 

 

 

 

buergermeisterBürgermeister Robert Schmierdorfer

Herzlich willkommen auf unserer Website.
Mitten im paradiesischen Umfeld der Oststeiermark liegt unsere l(i)ebenswerte Gemeinde Albersdorf-Prebuch.
Gegliedert in die Bereiche Kalch, Postelgraben, Prebuch und Wollsdorferegg, die überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und den Bereich Albersdorf, der bereits durch die Nähe zu Gleisdorf und dem angeschlossenen Gewerbepark sehr urbane Züge aufweist, bietet unsere Gemeinde eine Vielfalt an Möglichkeiten zum Arbeiten, Wohnen und auch zum Genießen. Eine hervorragende Kinderbetreuung mit Krippe, Tagesmüttern, Kindergarten, Nachmittagsbetreuung und Volksschule sichert den Kindern einen gesunden Start ins Leben. Die ausgezeichnete Gastronomie lädt zum Genießen ein, die Gewerbebetriebe sichern Arbeitsplätze und die verschiedenen Vereine bieten eine Vielzahl an sportlichen Aktivitäten für Jung und Alt. Alles in allem leben wir hier in einer energiereichen Wohlfühlgemeinde und die zentrale Lage sowie die räumliche Nähe zu Graz bieten viele weitere Vorteile.

Unsere Gemeinde im Überblick

Fläche:
14,16 km²

Seehöhe:
366 m

Einwohner:
2.250
(Jänner 2021)

Bezirk:
Weiz

mehr erfahren

Zurück nach oben