Achtung ab 1. Juli gelten neue Förderrichtlinien!
Die Förderungen für PV-Module sowie Elektroauto und Eletromotorrad entfallen.
Es gilt das Datum der Rechnung, Fertigstellung, Zulassung ...
Hier finden Sie die neuen Formulare mit den angepassten Kriterien:
Alternativenergie (PDF 120 KB)
Elektrofahrrad (PDF 85 KB)
Hauszufahrt (PDF 100 KB)
Verbundkarte (PDF 90 KB)
Saisonkarte (PDF 80 KB)
Schulveranstaltung (PDF 80 KB)
Musikschule (PDF 80 KB)
Lehrling (PDF 80 KB)
Fahrsicherheitstraining (PDF 80 KB)
Zur Info: Wir erstellen gerade unsere neue Website, auf der Sie dann die aktuelle Auflistung finden.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Aufstellung der Förderungen bis 30. Juni 2024:
Alternativenergiemaßnahmen
- Solarthermie - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: rechtskräftige Bau- bzw. Benützungsbewilligung; Gütesiegel bzw. Prüfbericht; Wärmemengenzähler bzw. Bilanzierung
Faktor: 35,00 € /m² für Warmwasserbereitung
70,00 € für Warmwasserbereitung und Heizung
Maximale Förderung: 1.500,00 € - Photovoltaikanlage - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: rechtskräftige Bau- bzw. Benützungsbewilligung; Bestätigung der Firma über ordnungsgemäßen Einbau und die Funktion der Anlage;
bei Selbstbau eine Bestätigung eines befugten Sachverständigen bzw. Unternehmens
Faktor: 33 % der Investitionssumme
Maximale Förderung: 500,00 € für Photovoltaikanlagen OHNE Stromspeicher
1000,00 € für Photovoltaikanlagen MIT Stromspeicher plus 100,00 € pro kWh Speicher; max. 1.500,00 € - Biomasse-Heizungsanlage mit/ohne Pufferspeicher (Pellets- und Hackgutheizung, Holzvergaser, BHKW) - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: Einzelanlage; rechtskräftige Bau- bzw. Benützungsbewilligung; Auszahlung nach Bestätigung über die Landesförderung
Faktor: 33 % der Investitionssumme
Maximale Förderung: 2.000,00 € - Biomasse-Heizungsanlage mit/ohne Pufferspeicher (Pellets- und Hackgutheizung, Holzvergaser, BHKW) - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: Gemeinschaftsanlage; rechtskräftige Bau- bzw. Benützungsbewilligung; Auszahlung nach Bestätigung über die Landesförderung
Faktor: 33 % der Investitionssumme, für jeden weiteren Hausanschluss erhöht sich die max. Fördersumme um 50 %
Maximale Förderung: 2.000,00 € für den 1. Anschluss, 1.000,00 € für jeden weiteren Anschluss - Biomasse Heizungsanlage - Anschluss für Mikronetze - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: rechtskräftige Bau- bzw. Benützungsbewilligung
Faktor: 33 % der Anschlusskosten
Maximale Förderung: 2000,00 € - Umstiegsbonus von Öl und Gas auf Biomasse - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: rechtskräftige Bau- bzw. Benützungsbewilligung; Nachweis bzw. Bestätigung über Tauschkessel
Förderung: 500,00 € - Erdwärmeanlage - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: rechtskräftige Bau- bzw. Benützungsbewilligung, Auszahlung nach Bestätigung über die Landesförderung
Faktor: 33 % der Investitionssumme
Maximale Förderung: 1.500,00 € - Fenstertausch als Einzelmaßnahme - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: rechtskräftige Bau- bzw. Benützungsbewilligung
Faktor: einmalig 20 % der Investitionssumme
Maximale Förderung: 300,00 € - Wärmedämmung inkl. Fenstertausch bei Gesamtsanierung - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: rechtskräftige Bau- bzw. Benützungsbewilligung
Faktor: 20 % der Investitionssumme
Maximale Förderung: 1.000,00 € - Nachträgliche Dämmung der obersten Geschoßdecke - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: rechtskräftige Bau- bzw. Benützungsbewilligung, Dämmstoffstärke mind. 25 cm
Faktor: 200,00 € - Regenwasserzisterne für Oberflächenentwässerung - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Faktor: 33 % der Investitionssumme
Maximale Förderung: 250,00 €
Bauförderungen
- Bauabgabe - Teilrückerstattung
Kriterien: mit Fertigstellungsmeldung bzw. Benützungsbewilligungsbescheid; Auszahlung an den aktuellen Besitzer der Liegenschaft/Antragsteller
Faktor: 50 % der Bauabgabe
Maximale Förderung: 750,00 € - Hauszufahrt- bzw. Wegebauförderung - Formular als Download (PDF, 75 KB)
Kriterien siehe Förderungsformular
Faktor: 25,00 € pro lfm
Maximale Förderung: 1.500,00 €
Mobilität
- Elektrofahrrad - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: 1 mal pro Person in 10 Jahren, Neufahrzeug, Kauf bei regionalen/österreichischen Händlern
Faktor: 100,00 € pro Person und Fahrrad - Elektroroller, Elektromotorrad - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: 1 mal pro Person in 10 Jahren, Neufahrzeug, Kauf bei regionalen/österreichischen Händlern
Faktor: 10 % vom Anschafffungspreis
Maximale Förderung: 250,00 € - Elektroauto - Formular als Download (PDF, 116 KB)
Kriterien: 1 mal pro Person in 10 Jahren, Neufahrzeug, Kauf bei regionalen/österreichischen Händlern; für Gewerbebetriebe max. 1 Fahrzeug pro 10 Mitarbeiter
Faktor: 1.500,00 € pro Person und Auto - Verbundkarte Verkehrsverbund Steiermark - Formular als Download (PDF, 71 KB)
Kriterien: gefördert werden das KlimaTicket Steiermark, Jahres-, Halbjahres- und Studienkarten, sowie Top-Tickets
Die Förderung kann frühestens im letzten Monat der Gültigkeit der Karte beantragt werden
Faktor: 20 % des Kaufpreises (abzüglich etwaiger weiterer Zuschüsse) - Verbundkarten (KlimaTicket Steiermark) der Gemeinde
Die Gemeinde besitzt 4 KlimaTickets Steiermark die kostenlos im Gemeindeamt, gegen Hinterlegung einer Kaution von 50,00 €, von GemeindebürgerInnen der Gemeinde Albersdorf-Prebuch ausgeborgt werden können. - Seniorentaxi (Di und Do)
Selbstbehalt 1,00 € pro Strecke und Person, der Rest wird von der Gemeinde gefördert - Kirchentaxi für Senioren
Selbstbehalt 2,00 € pro Strecke und Person, der Rest wird von der Gemeinde gefördert - Kindergartenbus
Kriterien: Besuch des Kindergartens Albersdorf
Faktor: dieser wird mit 100 % von der Gemeinde gefördert - Transportkosten für diverse Tagesausflüge der VS Prebuch
Kriterien: Besuch der VS PrebuchFaktor: diese werden mit 100 % von der Gemeinde gefördert
Familienförderungen
- Babygutschein
Kriterien: bei Geburt mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde
Faktor: 150,00 € in Form von Gutscheinen - Erstklasslerförderung
Kriterien: für jeden Erstklassler in unserer Volksschule in Prebuch (gemeindein- und externe Kinder);
sowie für alle Erstklassler mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, egal welche Volksschule sie besuchen
Faktor: 100,00 € in Form von Gutscheinen
Schulveranstaltungen, Projektwochen ... - Formular als Download (PDF, 63 KB)
Kriterien: 1. bis 13. Schulstufe, Vorlage Bestätigung der Schule und Zahlungsnachweis
Faktor: 30 % der Rechnungssumme
Maximale Förderung: 350,00 € pro Kind während der gesamten Schullaufbahn - Musikschule
Faktor: 51 % der Kosten für Musikschulen, die nicht direkt mit der Gemeinde abgerechnet werden (d. h. für Muspop und öffentl. Musikschulen ist die Förderung nicht extra zu beantragen, diese wird bei der Abrechnung automatisch berücksichtigt). - Saisonkarte - Formular als Download (PDF, 61 KB)
Kriterien: Gefördert werden Saisonkarten für Familien, Lehrlinge und Studenten
Gilt nur für Freibäder im Bezirk Weiz. Es wird pro Jahr nur eine Familiensaisonkarte pro Familie gefördert.
Faktor: 50 % der Rechnungssumme
Für Lehrlinge, die in der Businessregion Gleisdorf arbeiten, gibt es eine spezielle Förderung über die Businessregion: Link zur Businessregion - Lehrlingsförderung - Formular als Download (PDF, 63 KB)
Kriterien: die Förderung kann jeder Lehrling mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde beantragen
Faktor: 250,00 € pro Lehrjahr - Fahrsicherheitstraining - Formular als Download (PDF, 60 KB)
Kriterien: gilt nur für Führerscheinneulinge, für die Fahrzeugklasse B
Faktor: 100 % der Rechnungssumme
Sonstige Förderungen
- Raumbenützung der Mehrzwecksäle für Veranstaltungen - Formular als Download (PDF, 100 KB)
Kriterien: mehr als 50 % der Teilnehmer müssen Gemeindebürger sein
Faktor: 100 % der Saalmiete
Unternehmen und Landwirte
- Betriebsneugründung bzw. Ansiedelung
Kriterien: Förderansuchen schriftlich an das Gemeindeamt, Nachweis einer eindeutigen Nutzung für Betriebszwecke - Kommunalsteuer Gewerbe
Kriterien: Zahlung der Kommunalsteuer
Faktor: aliquote Verrechnung - Lehrlingsförderung über die Businessregion Gleisdorf - Link zur Businessregion
- Kommunalsteuer Landwirte
Kriterien: Zahlung der Kommunalsteuer
Faktor: 200,00 € Freibetrag, 50 % des Restbetrages - Besamungszuschüsse für Rinder und Schweine
Kriterien: Antrag mit Vorlage der Besamungsscheine im Gemeindeamt
Faktor: 10,90 € pro Tier - Vatertierhaltung (Widder, Stier, Bock)
Kriterien: Anzahl der Muttertiere
Aliquote Verrechnung
Sämtliche Förderungen gelten, wenn nicht anders angegeben, nur für Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger der Gemeinde Albersdorf-Prebuch!
Die vollständigen Förderkriterien und notwendigen Unterlagen zur Beantragung der Förderung finden Sie auf den Förderungsformularen!
Stand: Jänner 2022
Kontakt:
Irene Michelitsch, MSc
Tel: 03112/3110-12
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