hausplanJeden 1. Donnerstag im Monat findet im Gemeindeamt ein Bausprechtag mit unserem Bausachverständigen, DI Hans Peter Sperl, statt.
Eine telefonische Voranmeldung ist unbedingt notwendig.
Der nächste Bausprechtag ist am 7.12.2023. Voranmeldung bis spätestens 1.12.!

Beim Bausprechtag können mit unserem Bausachverständigen, DI Hans-Peter Sperl, Fragen zu Ihrem Bauvorhaben geklärt werden.
Terminanfragern werden bis Freitag vor dem Termin entgegengenommen. Die Vergabe erfolgt in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr.
Anmeldung: Bauamt - Brigitte Riedler unter 03112/3110-15.

Bitte bringen Sie bereits vorhandene Unterlagen  (Pläne etc. )  zum geplanten Bausprechtag mit!

Grundsätzlich ist für die Einreichung Ihres Bauvorhabens zu beachten:
Bringen Sie uns einen Vorplan um Details abklären zu können oder nutzten Sie den Bausprechtag.
Ihr Bauvorhaben ist nur genehmigungsfähig wenn es mit dem Stmk. Raumordnungsgesetz, dem Stmk. Baugesetz und evtl. Bebauungsrichtlinien/Bebauungsplänen übereinstimmt!

Reichen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ein, da gesetzliche Fristen einzuhalten sind!


Für jedes Bauvorhaben ist nach Fertigstellung der baulichen Anlage bzw. vor Benützung des Gebäudes um die Benützungsbewilligung anzusuchen!

Liegt die Bescheinigung eines Baumeisters vor, so ist die Fertigstellung mit den erforderlichen Unterlagen im Gemeindeamt anzuzeigen. Es ist kein Bescheid der Baubehörde mehr nötig, es fallen keine Gebühren an.
Fertigstellungsanzeige (PDF, 130 KB) ausfüllbar

Liegt keine Bescheinigung eines Baumeisters vor, so ist gleichzeitig mit der Fertigstellungsanzeige das Ansuchen um Benützungsbewilligung (Endkommission) zu stellen.
Fertigstellungsanzeige und Ansuchen um Benützungsbewilligung (PDF, 149 KB) ausfüllbar

Erforderliche Unterlagen:

  • Bescheinigung gemäß § 38 Abs 2 Z 1 Stmk BauG über die bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen;
  • Überprüfungsbefund gemäß § 38 Abs 2 Z 2 Stmk BauG über die vorschriftsmäßige Ausführung der Rauch- und Abgasfänge von Feuerstätten;
  • Überprüfungsbefund gemäß § 38 Abs 2 Z 3  Stmk BauG über die vorschriftsmäßigen Elektroinstallationen;
  • Bescheinigung gemäß § 38 Abs 2 Z 4  Stmk BauG über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen (ausgenommen Handfeuerlöscher), Brandrauchabsauganlagen, mechanische Lüftungsanlagen und CO-Anlagen; (wenn im Baubescheid gefordert)
  • Dichtheitsbescheinigung gemäß § 38 Abs 2 Z 5 Stmk BauG hinsichtlich Hauskanalanlagen und Sammelgruben
  • sonstige Nachweise lt. Baubescheid


Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

Brigitte Riedler
Tel: 03112/3110-15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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